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Fragen und Antworten
Fragen und Antworten Unser FAQ Bereich enthält eine umfassende Liste der häufigsten Fragen unserer Kunden.


Frage:
Wie lange können Druckluftkartuschen verwendet werden?

Antwort:

Bei sachgemäßer Benutzung und bestimmungsgemäßer Verwendung können Druckluftkartuschen maximal 10 Jahre ab Herstellungsdatum verwendet werden.

Druckluftkartuschen, die undicht, beschädigt oder älter als 10 Jahre sind, sind gefahrlos zu entleeren und dürfen nicht mehr benutzt bzw. gefüllt werden. Das Herstelldatum ist auf der Druckluftkartusche vermerkt.
Die Druckluftkartusche ist außerdem vor jedem Gebrauch auf Risse hin zu überprüfen. Sollten Sie Risse oder ähnliche Beschädigungen an Ihrer Druckluftkartusche feststellen, so ist die Druckluftkartusche sofort zu entleeren und an ANSCHÜTZ zur Überprüfung zurückzuschicken. Die Oberfläche der Druckluftkartusche darf nicht manipuliert werden. Insbesondere dürfen keine Gravuren oder andere abrasive Vorgänge vorgenommen werden, da dies zu Beschädigungen am Druckbehälter und damit zu einem Sicherheitsrisiko, plötzlichem Ausfall der Druckluftkartusche oder zu Verletzungen führen kann.

Die Druckluftbehälter von ANSCHÜTZ, die zwischen den Jahren 1999 und 2002 hergestellt wurden, fielen unter die Druckbehälterverordnung, die zwischenzeitlich durch andere Verordnungen abgelöst wurde. Diese Druckluftbehälter waren nicht zulassungspflichtig (z. B. durch TÜV, etc.) und der Hersteller musste bzw. muss nach wie vor die Sicherheit der Druckluftbehälter gewährleisten.  ANSCHÜTZ lässt seit einigen Jahren seine Druckluftkartuschen nach der Europäischen Richtlinie 1999/36/EG prüfen und abnehmen, was sich an der "Pi"-Kennzeichnung, die auf den Druckluftkartuschen angebracht werden muss, widerspiegelt.  Bei der Baumusterprüfbescheinigung der Druckluftkartusche wurde das in den Verkehr bringen der Druckluftkartusche durch den TÜV auf 10 Jahre beschränkt. Die Richtlinie 1999/36/EG setzt eine wiederkehrende Prüfung nach 10 Jahren voraus. Die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen ergeben sich aus dem Gefahrgutrecht ADR/RID, welches zur inhaltlichen Erfüllung der Richtlinie angewendet werden muss. Diese Druckluftkartuschen-Einzelprüfung (umfasst bei ANSCHÜTZ  Inspektion der äußeren und inneren Beschaffenheit, komplette  Reinigung,  Austausch der Manometer- und Ventileinheit sowie aller Dichtungen und anschließender Druckprüfung) ist teurer als der Kauf einer neuen Druckluftkartusche. ANSCHÜTZ verweist - wie auch verschiedene andere Hersteller - auf eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren. Daher ist die oft angesprochene Überholung, die wiederkehrende Prüfung oder  eine "TÜV-Prüfung" nicht möglich, um die von ANSCHÜTZ angegebene Nutzungsdauer der Druckluftkartusche von maximal 10 Jahren zu verlängern.

Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. ANSCHÜTZ weist ausdrücklich darauf hin, dass eine über diesen Zeitraum hinausgehende Benutzung der Druckluftkartusche auf eigene Gefahr erfolgt. Die Sicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden, d. h. dass eventuell sogar Verletzungsgefahr besteht.

Auch aus Sicherheitsgründen darf die maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren nicht überschritten werden. Durch die Befüllung und Entleerung der Kartuschen im Rahmen der vorgesehenen Nutzung, erfolgt in diesem Zeitraum eine starke Beanspruchung des Werkstoffes. Dieser Beanspruchung wurde bei der Auslegung der Kartuschen und mit der Festlegung der maximalen Nutzungsdauer auf 10 Jahre Rechnung getragen. Damit ein möglichst sicherer Umgang mit den Druckluftkartuschen gewährleistet werden kann, gibt ANSCHÜTZ auch deshalb aus Sicherheitsgründen eine maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren vor. An Druckluftkartuschen mit einer festgelegten maximalen Nutzungsdauer darf keine wiederkehrende Prüfung durchgeführt werden, da diese Prüfung der sinnvollen sicherheitstechnischen Festlegung von ANSCHÜTZ zuwider laufen würde. Daraus folgt auch, dass ANSCHÜTZ Druckluftkartuschen, die älter als 10 Jahre sind, weder befüllt noch repariert. ANSCHÜTZ weist darüber hinaus auch darauf hin, dass schon im Jahr 1997 in den Bedienungsanleitungen der Pressluftgewehre eine kostenpflichtige Überprüfung der Druckluftkartusche nach 5 Jahren vorgesehen war. Diese Frist wurde von ANSCHÜTZ auf 10 Jahre, basierend auf obigem Sachverhalt, verlängert, wonach der Behälter entsorgt werden sollte.

Informationen zur Nutzungdauer von schwarzen Stahlkartuschen erhalten Sie hier.

Informationen zur Nutzungsdauer von Edelstahlkartuschen erhalten Sie hier.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, diese Punkte unbedingt zu beachten. ANSCHÜTZ weist alle Regressansprüche, die durch Nichtbeachtung der vorgenannten Informationen entstehen, zurück.

Wenn Sie eine neue Druckluftkartusche benötigen, wenden Sie sich bitte an den Fachhandel. Für Privatkunden ist ein Direktkauf ab Werk leider nicht möglich. Wir unterhalten jedoch ein sehr dichtes Händlernetz, mit dem es Ihnen möglich ist, einen Fachhändler in Ihrer Nähe zu finden.

Bitte lesen Sie auch die nachfolgenden Informationsdateien, die wir zum Download anbieten.

 
 
Dateien zum Download:
 
Herstellerinfo 613 kb Download
Konformitätserklärung 621 kb Download
Flyer Rückrufaktion vom November 2008 130 kb Download
Bild einer geplatzten Kartusche 84 kb Download
Prüfung von Gaskartuschen für Sportschützen (TÜV Schreiben) 29 kb Download
 
 
Interessante Links zu verwandten Themen:
 
Download Bedienungsanleitungen
Wichtige Informationen für Vereinsvorstände
Weitere Informationen zu Druckluftkartuschen
Rückrufaktion



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